Die bAV-Reform steht schon seit einem halben Jahr als Gesetzestext fest; seit wenigen Wochen ist sie in Kraft. Was sich jetzt an neuen Möglichkeiten durch das BRSG auftut, wurde auf der turnusgemäßen bAV-Auftakt-Fachtagung „Die bAV im Dialog – offene Fragen und Umsetzung des BRSG“ Ende Januar in Berlin-Dahlem zusammengetragen. LbAV-Autor Detlef Pohl war dabei und gibt die wichtigsten Gedanken in Kurzform wieder. Heute: BMF, Nordmetall und ver.di.
Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.
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