… toppt mal wieder alles: P●I–Autor Detlef Pohl war bei der aba-JT – und hörte von potenziellen Bedrohungen für die Entgeltumwandlung, nachhaltigen Schäden, Kostenkritik an der alten Riester-Rente, keinem erkennbaren Mehrwert, Renditeerwartungen von 6,2 Prozent, überbordenden WP-Beschäftigungsprogrammen, nicht haltbarer nationaler Umsetzung und viel mehr.
Und zwar durch Auslagerung und Ausfinanzierung von Versorgungswerken. Bilanzsprung und Scheingewinne, HGB und IFRS, Anlagekonzepte und Nachschussrisiken – bei der Frage des Outside Fundings sollten Arbeitgeber zahlreiche, teils zusammenwirkende Parameter beachten. Das gilt gerade für große Kollektive – für die es nun zwei neue, spezielle Vehikel gibt. Marion Vintz von der Swiss Life AG und Peter Kaste von Swiss Life Asset Managers erläutern.
Frisch soeben aus Berlin vermeldet: Die MetallRente regelt ihre Zukunft. Wer in der Hauptstadt die größte gemeinsame Einrichtung der Tarifparteien, die außerdem auf einem Versichererkonsortium basiert, sicher durch die für jede Altersversorgung stürmischen Jahre steuern will, benötigt Erfahrung im Umgang mit der Vielfalt an politischen Stakeholdern. Die Profis dafür hat man gefunden.
… oder: Wie Versorgungswerke die 20er Jahre angehen. In der Dauerniedrigzinsphase investieren EbAV und Versorgungswerke zunehmend in nachhaltigere Anlagen – wegen der Suche nach Rendite und/oder des Drucks der Regulierung. Ganz vorne: Immobilien und Alternatives. Über Strategien sprachen Experten live auf einer Fachkonferenz in Berlin-Friedrichshain. Mittendrin LbAV-Autor Detlef Pohl, maskiert und auf Mindestabstand.
Spannungen zwischen den Generationen sind ständiger Begleiter aller Zeitalter. In der Gegenwart – und wohl auch der Zukunft – ist besonders die Altersvorsorge und hier die bAV Gegenstand von Generationenkonflikten. Der Umgang damit kann für Arbeitgeber von großer Bedeutung sein Und: Der bAV wird hier offenbar viel zugetraut.
Die Regulierung trifft alle. Nicht nur EbAV, Aktuare und Consultants können sich über zuwenig zusätzlichen Aufwand nicht beklagen, sondern auch die Aufgaben für die Aufsichtsbehörden selbst nehmen ständig zu. Doch hier schafft sich die BaFin etwas Erleichterung.
Pensionseinrichtungen kommt hierzulande eine zunehmend wichtigere Rolle zu, wenn es um Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage geht. Welche Risiken und Chancen, welche Erwartungen und Herausforderungen dabei auf die EbAV warten, dokumentiert ein neues Herausgeberwerk unter der Schirmherrschaft der Pensions-Akademie. Frank Vogel berichtet.
… aber eine eine 6a-Rückstellung bilde ich trotzdem. Das sagte sich ein Arbeitgeber im Westfälischen und stieß damit auf den Widerstand seines Betriebsprüfers. Vor Gericht unterlag die Beamtenschaft zwar im Wesentlichen, doch findet sich diese damit nicht ab – so geht die Sache beizeiten in die nächste Runde.
Gewerkschaften sind nicht nur Gewerkschaften, sondern auch Arbeitgeber. Als solche führen sie die bAV durch – und die dabei auftretenden Konflikte sind die üblichen. So ging es jüngst vor dem Bundesarbeitsgericht mal wieder um Anpassungsprüfung und drei Stufen. Doch hier gelten für eine Gewerkschaft besondere Bedingungen.
bAV und Investment, Praxis und Pandemie, Jugend und Cockpit: Die jährliche Konferenz für Unternehmensentscheider steht vor der Tür, und sie dient wie stets dem Austausch unter Experten mit Trends, Prognosen und Praxisbeispielen. Holger Schwarze von Fidelity International lädt ein.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit der Regelung zur Höhe von Nachzahlungszinsen mit dem Grundgesetz werden Stimmen laut, auch die artverwandte Regelung zur Steuerbilanzierung von Pensionsverbindlichkeiten entsprechend anzupassen. Doch man darf skeptisch sein.
Unregelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: R2G statt GR2, BMF, BVerfG, EIOPA, OECD. Und am Ende: Intervallfasten mit LEITERbAV!
Zum Jahreswechsel tritt eine der operativ kompliziertesten Verpflichtungen, die Arbeitgeber in ihren Versorgungswerken umzusetzen haben, in ihre finale Phase: Der 15-prozentige Zuschuss zu Entgeltumwandlungen wird auch im Bestand verpflichtend. Michael Ries, Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger haben das Thema auf einer Tagung seziert.
Unregelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: die Wahlempfehlung von Kassandra. Und deutsche Steuern bis in den Tod!
Der Durchführungsweg der Pensionskassen steht in diesen Zeiten vor besonderen Herausforderungen. Einige davon waren Thema dem turnusgemäßen Pensionskassentag von Willis Towers Watson, der im Frühsommer stattgefunden hat. Rafael Krönung skizziert die wesentlichen Ergebnisse für LEITERbAV.
Der neue IDW-Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 „Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ dürfte spürbare Wirkung auf die Handelsbilanzen von Arbeitgebern haben, welche Rückdeckungsversicherungen einsetzen. Die neue Regelung ist spätestens für Stichtage ab 31. Dezember 2022 anzuwenden. Claudia Veh und Andreas Johannleweling rechnen vor.
Unregelmäßig freitags – heute ausnahmsweise am Montag – bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Allianz all in? Und alles in den Wind?
Einige Fachmedien haben von partiell größerem Schwund im 2020er bAV-Geschäft der Assekuranz berichtet. Die Bilanz des GDV offenbart einen kräftigen Absturz bei Pensionskassen, aber auch Rückgänge bei Pensionsfonds. Detlef Pohl hat sich für LEITERbAV auf dem Parkett umgehört und festgestellt, dass sich abzeichnende Trends massiv an Fahrt aufnehmen.
… und Kampf dem Greenwashing! Gestern Aufsicht und Nachhaltigkeit auf LEITERbAV, heute Aufsicht und Nachhaltigkeit auf LEITERbAV: Die BaFin konsultiert eine Richtlinie zu nachhaltigen Investmentvermögen; und der neue Anstalts-Chef hat sein Amt angetreten. Er dürfte sich auskennen.
… sind nicht genug, denn nun kommen nochmals deren sechse hinzu: Die offizielle Verabschiedung der Technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung verzögert sich weiter, wie die BaFin unter Verweis auf die Europäische Kommission mitteilt. Berücksichtigen sollen die Markteilnehmer sie wie gehabt gleichwohl.
Das Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichs tritt übermorgen in Kraft. Die ohnehin komplexe Thematik verkompliziert sich damit weiter, nicht zuletzt betreffend die externe Teilung. Förderlich für die bAV ist das nicht. Michael Karst und Andreas Hufer bewerten die Lage.