… toppt mal wieder alles: P●I–Autor Detlef Pohl war bei der aba-JT – und hörte von potenziellen Bedrohungen für die Entgeltumwandlung, nachhaltigen Schäden, Kostenkritik an der alten Riester-Rente, keinem erkennbaren Mehrwert, Renditeerwartungen von 6,2 Prozent, überbordenden WP-Beschäftigungsprogrammen, nicht haltbarer nationaler Umsetzung und viel mehr.
Der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge enthält eine Regelung, nach der Bestimmungen, die die Abtretbarkeit von Ansprüchen ausschließen, grundsätzlich unwirksam sind. Dies verletzt in mehrfacher Hinsicht die Grundsätze des Rechts der bAV und gefährdet die grundlegenden Entscheidungen, auf denen diese als zweite Säule der Altersversorgung beruht. Deshalb darf dieser Entwurf, ungeachtet der übrigen vorgeschlagenen Vorschriften, insoweit nicht inkrafttreten, warnen Theodor B. Cisch und Nils Börner und befürchten schwersten Schaden für die bAV.
Die Corona-Pandemie ist auch nach über einem Jahr alles andere als ausgestanden. Doch welche Schlussfolgerungen kann man aus der Mortalität der vergangenen zwölf Monate ziehen? Thomas Hagemann und Christian Viebrock analysieren für LEITERbAV erneut die amtlichen Zahlen.
… auf Bewährung. In dem Verfahren um den gewaltsamten Tod des bekannten Aktuars Norbert Heinen, der vor rund zwei Jahren von einem angetrunkenen Raser überfahren worden war, hat das Amtsgericht Siegburg das Urteil über den Täter gefällt – und bemerkenswerte Milde walten lassen.
… ist keine Illusion, sondern machbar. Lise Moret von AXA Investment Managers schreibt über Net-Zero-Initiativen der UN, über Simulationen, erreichbare und schon erreichte Zwischenziele und über die Hebel zu einer Dekarbonisierung eines Portfolios.
Mit Rainer Jakubowski wird einer der profiliertesten Kapitalanlage-Vorstände des deutschen Pensions-Parketts im Sommer in den Ruhestand gehen. Die Nachfolge ist bereits geregelt, der neue BVV-Vorstand kommt aus dem Haus und ist schon lange an Bord.
Die beiden Verantwortlichen auf Anbieterseite des ersten SPM, Lars Golatka und Fabian von Löbbecke, sprachen mit LEITERbAV über Hemmnisse und Harmonie, über Zeitpläne, Größenordnungen und Asset Allocations, über eine Pflicht zur Überrendite, über Beratung, Vertrieb und Digitalisierung und über vieles mehr. Und sie mahnen die Politik zu Geduld und Handeln gleichermaßen.
Am 10. März war es soweit: Die Offenlegungs-Verordnung ist in Kraft getreten. Aber ist es nun der erwartet große Meilenstein, hin zu sozialer und nachhaltiger Finanzwirtschaft? Oder nur ein weiterer Klotz am Bein auf dem immer schwieriger werdenden Weg zu ausreichender Rendite? Prof. Christina E. Bannier und Christoph Otten werfen einen Blick auf die Rahmenbedingungen, unter welchen diese junge Regulierung ihre ersten Schritte geht. Ist es überhaupt möglich, dass sie die erhofften Effekte bringt?
Die Werte wandeln sich, die Regulierung schreitet fort, und die Unternehmen müssen reagieren – oder gar vorangehen. Holger Schwarze blickt darauf, wie der Trend zur Nachhaltigkeit bei Unternehmen und Investoren sich systematisch verstärkt und Fidelity dies bewusst in die Kapitalanlage der deutschen bAV trägt.
Die Diskussion um das Garantieniveau, welches Beitragszusage mit Mindestleistung und Beitragsorientierte Leistungszusage halten müssen beziehungsweise sollten, nimmt weiter Fahrt auf. Professor Reinhold Höfer erläutert die Problematik sowie den Stand der Rechtsprechung und bezieht bei beiden Zusagearten Position.
Pensionseinrichtungen aller Art sind eine, wenn nicht die dynamischste institutionelle Investorengruppe in Deutschland, das gilt nicht zuletzt für das Engagement in Spezialfonds. Doch in einem Segment gab es 2020 eine antizyklische Entwicklung. Zur Ursachenforschung muss man genau hingucken. Ein Virus dürfte jedenfalls keine Rolle gespielt haben.
Regelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV, heute Ausnahmsweise zum Auftakt der Kar-Feiertage. Heute: Viele Wahrheiten zu ESG und Greenwashing, Paukenschlag aus Karlsruhe – und die Bundesbank im Stockholm-Syndrom?
Ein großer deutscher Asset Manager regelt sehr frühzeitig seine Vorstandsverhältnisse neu, ein noch größerer internationaler Asset Manager verstärkt sich sales-seitig in Deutschland, ebenso eine kleine Versicherungsbank. Außerdem findet ein großer internationaler Berater für sein deutsches Investment Consulting eine interne Lösung. Und im Karussell auf dem europäischen Parkett mischt ein Deutscher mit – wobei man auf den Ausgang gespannt sein darf.
Ja, während der Coronakrise war das Homeoffice sinnvoll und notwendig. Nein, in der neuen Normalität nach Ende der Pandemie werden Remote-Working-Konzepte nicht verschwinden – und trotzdem wird es keinen drastischen langfristigen Rückgang der Büronutzung geben. Robert Stolfo von Invesco Real Estate bezieht Position.
Vor knapp zwei Jahren, Anfang April 2019, ist einer der renommiertesten Aktuare des Landes von einem Raser aus dem Leben gerissen worden. Nun wird der Fall vor dem Amtsgericht Siegburg juristisch „aufgearbeitet“. Allzu viel Hoffnung auf Gerechtigkeit sollte man sich – entgegen eines an sich klaren Trends in Deutschland – aber nicht machen.
Der DAX ist 2020 ordentlich durchgeschüttelt worden, das betrifft nicht nur seine eigene Performance, sondern auch seine Zusammensetzung. Doch im Verhältnis zu diesen Turbulenzen zeigen sich die Versorgungswerke seiner 30 Großkonzerne reichlich wetterfest.
Vergangenen Dienstag hatte das höchste deutsche Arbeitsgericht zu entscheiden, ob und wie sich eine Teilzeitbeschäftigung auf die Höhe einer bAV auswirken kann. Seinen Tenor machte der Dritte Senat unzweideutig klar: Wenn der Arbeitgeber das Altersruhegeld verhältnismäßig kürzt, so ist das weder eine Benachteiligung noch unzulässig.
Institutionelle Multi Asset-Portfolios sollten für künftige Marktverwerfungen vorbereitet werden, solange die Kosten dafür niedrig sind – denn hier ist es wie bei einer Versicherung: Man geht diese besser ein, bevor der Schadensfall eintritt. Michael Haitz von Swiss Life Asset Managers erläutert.
Eine Betriebsrentnerin, die teils in Teilzeit gearbeitet hat, will ihre Betriebsrente nicht dementsprechend gekürzt sehen. Die Vorinstanzen haben differenziert geurteilt, beide Parteien suchten die Revision.
… muss der Arbeitgeber das respektieren. Vor gut einem Jahr hatte der Erfurter Dritte Senat die Wirkung von AGB in einer Versorgungszusage zu beurteilen, die sich mit den berechtigten Hinterbliebenen befassen – und auf unangemessene Benachteiligung erkannt. Nadine Wolters und Elisabeth Lapp geben eine kurzen Überblick zu den Folgen des Urteils für Unternehmen, EbAV und Versicherer.
… vom Papierzeitalter? Zwei Consultants haben Lage und Perspektive der Digitalisierung in der bAV und in den Zeiten der Pandemie untersucht. Fazit: Der Trend ist eindeutig, wenig überraschend und stabil. Doch genaueres Hingucken lohnt durchaus. Und wer glaubt, die KI könnte bald davon befreien, dauernd LEITERbAV lesen zu müssen, muss enttäuscht werden.