… toppt mal wieder alles: P●I–Autor Detlef Pohl war bei der aba-JT – und hörte von potenziellen Bedrohungen für die Entgeltumwandlung, nachhaltigen Schäden, Kostenkritik an der alten Riester-Rente, keinem erkennbaren Mehrwert, Renditeerwartungen von 6,2 Prozent, überbordenden WP-Beschäftigungsprogrammen, nicht haltbarer nationaler Umsetzung und viel mehr.
Die beiden in der Sanierung befindlichen Pensionskassen aus der Domstadt kommen auf dem Weg ihrer Sanierung voran. Bezüglich des Neugeschäfts ist nun auch formaljuristisch ein Schlussstrich gezogen worden. Die in Personalunion agierenden Vorstände beider Kassen begrüßen die Entwicklung – und dürfen sich ab sofort bei einer der beiden EbAV nun gar nicht mehr als solche bezeichnen.
… wird nun auch von einem auf unserem Parkett wohlbekannten Kapitalanlageexperten beaufsichtigt. Und betreffend dessen Arbeitgeber aus der Frankfurter Peripherie gab es jüngst weitere Veränderung beim Personal.
Mit einem skurrilen Fall hatte sich kürzlich das Arbeitsgericht Hannover zu befassen, nachdem ein Ruheständler offenbar schlicht vergessen hatte, sich seine Betriebsrente von einem früheren Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Haben die Erben nun Anspruch auf das Geld? Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? Und welche Rolle spielt der Versorgungsausgleich? Den komplexen Fall beleuchtet LbAV-Autor Detlef Pohl.
Selbst Anfang des neues Jahres blickt LEITERbAV noch auf den dichten Tagungsmarathon des Pensionswesens im vergangenen Herbst zurück. Heute einige Kerngedanken einer Tagung, bei der sich Versicherer zu der Zukunft der Garantien in der bAV und zu dem ersehnten Durchbruch des Sozialpartnermodells austauschten. Utta Kuckertz-Wockel und Matthias Edelmann berichten.
… und mehr. Rund um den Jahreswechsel haben zahlreiche Personalmanöver stattgefunden, die mittelbar oder unmittelbar die betriebliche Altersversorgung erfassen. Betroffen sind zahlreiche Fachbereiche: Aktuariat, Legal, Sales, IT, Asset Management – und auch der Run off.
Nun gibt es endgültig kein Zurück mehr – Großbritannien ist nicht mehr Mitglied der Europäischen Union und nun auch nicht mehr von Binnenmarkt und Zollunion. Das hat Folgen auch für das Pensions- und mehr noch das Versicherungswesen: Zum Jahresende haben britische EbAV und Versicherer ihre Rechte aus dem Europäischem Pass verloren. Das hat die deutsche Aufsicht auf den Punkt verfügt.
Heute Vormittag hat die Aufsicht zwei maßgebliche Regulierungsvorhaben für die deutsche bAV abgeschlossen. Ein Handlungsbedarf für Pensionskassen und Pensionsfonds ergibt sich in gewisser Weise ab sofort. Doch besonders Einrichtungen, die auf der Intensivstation liegen, müssen nun schneller handeln als manch andere.
Manch institutioneller Investor, der im Zuge der komplexen Corona-Krise an den Kapitalmärkten kein gutes Timing gezeigt hat, dürfte die Renditen mehrerer Vorjahre verloren haben. Welche Vorteile die Auslagerung von Entscheidungen der Kapitalanlage vor allem für kleinere Institutionelle an den auch künftig anspruchsvollen Märkten bietet, erläutert Olaf John.
Seit Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie und dem BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken vom Dezember 2019 beschäftigen sich immer mehr Altersversorgungseinrichtungen mit ESG. Dieser Trend sollte durch gute Regulierung unterstützt werden – die Arbeit der EU-Aufsichtsbehörden an den technischen Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung lassen allerdings Gegenteiliges befürchten, wie im Positionspapier von aba und AKA zu lesen ist und Roberto Cruccolini, Verena Menne und Cornelia Schmid hier erläutern.
Kürzlich hat ein bAV-Berater eine Studie zur Wertigkeit der bAV in Großunternehmen vorgelegt. Dabei geht es um Vergütungsmodelle, bAV und Mitarbeiterbeteiligung der Arbeitnehmer in Betrieben ab 5.000 Beschäftigten. Der Consultant hat die Studie noch nicht komplett veröffentlicht, doch LbAV-Autor Detlef Pohl kennt sie bereits – und findet teils erstaunliche Ergebnisse.
… betreffend VAIT, EZB, EIOPA, SIPP, ESG und einer möglichen neuen Dauerbaustelle: In diesen Zeiten ist es kein Wunder, dass die EbAV-Aufsichtsrechtstagung der aba übervoll war mit Inhalten. Cornelia Schmid und Verena Menne dokumentieren für LEITERbAV die wichtigsten Inhalte. Teil II eines zweiteiligen Beitrags.
… von der versicherungsmathematischen Funktion, der Ma-Risk für EbAV und der Ausgliederungsleitlinie: Weiter geht es mit der Berichterstattung zum bAV-Tagungsmarathon dieses Herbstes, heute mit dem Fokus auf der Regulierung. Verena Menne und Cornelia Schmid dokumentieren für LEITERbAV die wichtigsten Inhalte der neulichen, diesbezüglichen aba-Tagung. Teil I eines zweiteiligen Beitrags.
Nichts ist mit Störung der Geschäftsgrundlage infolge des fatalen Zusammenwirkens von Niedrigzins und Bilanzrecht! Obwohl er die Vokabel von der Störung der Geschäftsgrundlage just erst im Mund geführt hatte, sieht der Dritte Senat des BAG eben eine solche in einem aktuellen Fall nicht vorliegen. Das hat er heute Nachmittag entschieden.
Kann ein Ex-Arbeitgeber die Anpassung einer Betriebsrente verweigern, wenn er eine Störung der Geschäftsgrundlage sieht? Der Fall ist in den unteren Instanzen widersprüchlich beurteilt worden. Einzelheiten verrät das BAG nicht. Die Vorinstanz schon. Und dann wird klar, dass es hier in einer Melange aus Niedrigzins und Bilanzrecht um einen Meilenstein der deutschen bAV gehen könnte. Unvorbereitet trifft der Fall den Dritten Senat jedenfalls nicht.
Der bAV-Tagungsmarathon dieses Herbstes ist noch nicht zu Ende: Die bekannte Veranstaltungsreihe „Zinsrunde“ wird am 10. Dezember erstmals – Pandemie-bedingt – als digitales Format live gestreamt. Wichtige Protagonisten von Versorgungswerken und Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen können sich aus erster Hand unter anderem über die unterschiedliche Aspekte der Nachhaltigkeit bei der Kapitalanlage informieren. Jörg Birkelbach lädt ein.
Deutschlands Aktuare empfehlen die Senkung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge auf 0,25 Prozent – und außerdem eine Abkehr von der 100-Prozent-Beitragsgarantie in der bAV und bei Riester. Vor einem Jahr blieb ihre HRZ-Empfehlung von der Politik ungehört. Doch diesmal ist die DAV nicht allein, denn die Stimmen, die ein Handeln einfordern, werden immer zahlreicher. Die Sache nimmt weiter Fahrt auf.
Während der Corona-Pandemie haben sich die Herausforderungen in der Kapitalanlage von Pensionsmanagern weiter verschärft. Immobilienaktien können dazu beitragen, die komplexen Zielvorgaben zu erreichen. Denn sie bieten die Flexibilität von Aktien, gepaart mit den attraktiven laufenden Ausschüttungen, Wachstumspotenzialen, Diversifikationsvorteilen und der regulatorischen Einordnung, die mit direkten Immobilien-Investments assoziiert werden. Harald Klug und Wolfgang Bernadzik erläutern.
Weiter geht es mit der Berichterstattung zum Tagungsherbst im deutschen Pensionswesen – heute mit einem Praxisbericht, der ursprünglich Ende Oktober auf dem Institutionellen Altersvorsorge- und Investorengipfel gehalten wurde. Über Kapitalanlage und Risikomanagement einer Pensionskasse im aktuellen Umfeld und vor dem Hintergrund von Covid-19 schreibt Frank Oliver Paschen – und spart nicht mit klaren Worten.
Verdoppelt und nochmal verdoppelt … und die neuste Mode: Lage und Perspektive des PSV sind so wenig rosig wie die der deutschen Wirtschaft ingesamt. Das wurde gestern in Köln deutlich. Die Großschäden entwickelten sich schon in diesem Jahr äußerst dynamisch – und werden es wohl im nächsten weiter tun. Ernste Sorgen macht eine mögliche Regelungslücke, von der zu Lasten der Gemeinschaft zunehmend Gebrauch gemacht wird. Die strategischen Folgen könnten fatal sein – bis hin zum Systemzwang.