… Steuerlast: Nicht zum ersten Mal ging ein Betriebsrentner durch die Instanzen, um die Steuer für seine Kapitalleistung auf fünf Jahre zu verteilen. Diesmal ging es um eine Kombination aus Rente und Kapital. Doch auch in diesem Fall hielt das höchste deutsche Steuergericht an seiner hartleibigen Rechtsprechung fest. Zusammenballung, Außerordentlichkeit, gemeinsamer Rechtsgrund und Veranlagungszeiträume lauten die Schlüsselbegriffe. Uwe Ganzleben erläutert Einzelheiten.
Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.
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