Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen
Der NKR und die Schriftformerfordernisse – BRSG (XVII):
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Thomas Hagemann, Dr. Judith May
Düsseldorf; München
11. November 2024
„Und unter vielem Verhaßten ist mir das Schreiben das Verhaßteste“, ließ Goethe einst seinen Egmont sagen, und vermutlich würden viele deutsche HR-Verantwortliche das sofort „unterschreiben“ – zumindest mit Blick auf die diversen, etwas aus der Zeit gefallenen Schriftformerfordernisse der bAV. Jedoch mahnt der Normenkontrollrat – auch wenn sein Name nach Bürokratie klingt – just hier Entlastung an. Judith May und Thomas Hagemann über „One in, one out“, über blinde Flecken und Hartnäckigkeit, – und vier Sekunden für alle. Wenn, ja, wenn es noch so kommt …
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LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.
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