… in der „CSRD-Falle“: Im Schatten des BRSG ist ein weiterer Regierungsentwurf über den Kabinettstisch gegangen, der EbAV zwar nicht explizit, aber durchaus am Rande miterfasst – und das zuweilen gleich doppelt. Dies kann für zusätzliche Bürokratie für manche EbAV-Typen sorgen. Der deutsche Gesetzgeber übersieht dabei gleich zweierlei, bemängeln Beatrix Tröger und Hendrik Sponagel, und sie sehen ein konkretes Defizit, das zu all diesen überflüssigen Misständen erst führt.
Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV
LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.
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