Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen
Vergangenen Februar in München:
vGA? Ja. Auflösung der Rückstellung? Nein!
Dr. Claudia Veh
München
31. Juli 2024
Erneut musste das Dauerthema GGF-bAV-vGA vor dem höchsten deutschen Finanzgericht ausgeurteilt werden. Dieses Mal ging es aber nicht nur um das Thema vGA, sondern auch um das Eindeutigkeitserfordernis eines gerichtsnotorischen Intensivtäters des Pensions-Parketts, nämlich des § 6a EStG. Der BFH schickte den Fall zurück an die rheinische Vorinstanz, die ungesund harsch entschieden hatte – und stellte klar, dass „wenn und soweit“ nicht nur dem Grunde nach bedeutet, sondern auch der Höhe nach. Claudia Veh ist zufrieden – aber nur zur Hälfte.
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LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".
Alle Bilder von Kassandra ab Februar 2025 sind KI-generiert.
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