… toppt mal wieder alles: P●I–Autor Detlef Pohl war bei der aba-JT – und hörte von potenziellen Bedrohungen für die Entgeltumwandlung, nachhaltigen Schäden, Kostenkritik an der alten Riester-Rente, keinem erkennbaren Mehrwert, Renditeerwartungen von 6,2 Prozent, überbordenden WP-Beschäftigungsprogrammen, nicht haltbarer nationaler Umsetzung und viel mehr.
Die Geldentwertung hat in diesen Monaten lange nicht gesehene Stände erklommen. Dies hat Auswirkungen in der bAV auch dort, wo vermutlich nicht jeder Arbeitgeber sofort damit rechnet, namentlich in der rückgedeckten Unterstützungskasse. Claudia Veh erläutert das Zusammenwirken von Auslagerungen, nicht versicherten Escape-Klauseln und unerwarteter Bilanzberührung.
Einmalzahlungen statt Renten sind bei Arbeitgebern beliebt, weil niemand gern Jahrzehnte dauernde, kerngeschäftsfremde Vorgänge in Haus und Büchern hat. Doch die Möglichkeiten, hier kurz vor Schluss einseitig die Regeln zu ändern, dürften überschaubar sein. Genaues weiß man aber noch nicht.
Alles korrelierte 2022 nach unten, Aktien und Bonds sowieso, und im Gleichschritt damit auch DBO und Planvermögen – doch das eine mehr als das andere. Im Gegenzug nach oben geht dadurch besonders eines: die Funding Ratio. Im Dax hat sie zum Jahresende einen neuen Rekord hingelegt. Viel der Entwicklung bildet sich in den Büchern ab, manches wird aber auch richtig Geld kosten.
Dass Makler und Pensions-Consultant zusammengehen, ist in Deutschland nichts neues, jedoch vor allem bei den großen US-Playern üblich. Nun schlagen zwei mittelständische deutsche Akteure den gleichen Weg ein. Beide kennen sich bereits, haben schon bisher erhebliche M&A-Agilität gezeigt – und wollen dies offenbar weiter tun.
Heute auf LEITERbAV etwas formales: Die Europäische Kommission hat wie erwartet einige redaktionelle Versehen bei den Technischen Regulierungsstandards der EU-Offenlegungsverordnung vorgenommen. Die BaFin sieht damit mehr Rechtssicherheit. Und hat für die Praxis direkt Mahnungen parat.
Wie schon zweifach berichtet, wird der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts sich nächste Woche mit vier Revisionen zur bAV befassen müssen, und LEITERbAV vermeldet vorab einige Details zu den Fällen. Heute eine etwas formalere Angelegenheit, und das gleich zweimal.
Wie berichtet, wird der neu geführte Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts Mitte des Monats vier Revisionen zur bAV zu verhandeln haben, und LEITERbAV vermeldet vorab einige Details zu den Fällen. Heute: Wenn die Betriebsrentnerin gute 100.000 Euro postwendend zurückschickt.
Gleich zu Jahresbeginn und frisch unter neuem Vorsitz wird sich der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit vier Revisionen zur bAV befassen müssen. LEITERbAV hat vorab einige Details zu den Fällen zusammengetragen. Heute: Wenn der Betriebsrentner Rente will – und keine Einmalzahlung.
Die bAV ist eine Kombination aus Finanz- und Sozialleistung, deren Weichen regelmäßig vor den deutschen Finanz-, vor allem aber vor den Arbeitsgerichten gestellt werden – mit entsprechender Vielfalt. Gleich zu Jahresbeginn unternehmen Anja Markworth und Tobias Neufeld für LEITERbAV einen Parforceritt durch einen Teil der jüngsten Rechtsprechung zur bAV – die jüngst aus erster Instanz einen starken Impuls erhalten hat.
Nachdem ein Altgedienter zum Jahreswechsel in den Ruhestand ging, ist im Vorstand der größten deutschen Zusatzversorgungseinrichtung für bAV im öffentlichen Dienst ein kleiner Generationswechsel vollzogen worden. Die Nachfolge ist bereits geregelt, allerdings noch nicht abschließend.
Unregelmäßig freitags bringt LEITERbAV eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Kassandra und der Kanzler gemeinsam auf dem Weg zu den 90 Millionen.
Dachte man viele Jahre, dass in diesen Zeiten nichts als der Diskontzins die einzige relevant wirksame Größe zur bilanziellen Abbildung von Pensionslasten der Direktzusage darstellt, hat sich seit circa zwölf Monaten ein anderer Parameter zurückgemeldet: die Geldentwertung. Größenordnungen der Folgen für die Bilanzen zu ermitteln ist hier naturgemäß nicht einfach. LbAV-Autorin Susanne Jungblut hat sich umgehört.
Ein Namensmonstrum macht es seit Jahresbeginn möglich: Auch Personengesellschaften können Direktzusagen an ihre Gesellschafter steuerlich geltend machen. Doch auch hier liegt der Teufel im Detail, nicht zuletzt in den Fristen. Und wie so oft in der bAV dürften viele Berechtigte um ihre Möglichkeiten kaum wissen. Ein Consultant nennt Einzelheiten.
… und mehr: Bei einem Consultant treten zwei Altgediente kürzer, ein Verband stellt Weichen auch für ein neuartiges Sozialpartnermodell, ein Versicherer vergibt Verantwortung im Investment, eine alteingesessene Kanzlei hört auf, und eine neue Initiative will ihre Stimme erheben.
Von steigendem Rechtsfertigungsdruck, von systemischen Risiken aus unerwarteter Richtung und davon, dass 90% der Versicherer und EbAV die Anforderungen einer bestimmten Regulierung nur teilweise oder gar nicht erfüllen, berichten erneut Cornelia Schmid und Xaver Ketterl..
… und daher zwei EDV-Systeme nötig: Mitte Oktober 2022 fand am Rhein die 6. Auflage der aba-Tagung „Aufsichtsrecht für EbAV“ statt. Ihre Inhaltsdichte bestätigt jedes Jahr aufs Neue die Berechtigung der noch jungen Tagung. Heute Teil III der Berichterstattung: Von großzügigen Rückmeldefristen, von Herausforderungen für Kleine und von Mindestharmonie berichtet Cornelia Schmidt.
Gestern hat die EIOPA die Ergebnisse ihres jüngsten, völlig neu gestalteten Stresstests für fast 190 Pensionseinrichtungen, davon über 20 aus Deutschland, publiziert. Simuliert wurde ein ökonomisch ungeordneter Übergang ins Grüne. Die Behörde vermeidet Alarmismus. Auch die BaFin hat die Ergebnisse bereits kommentiert. Und im Beifang gibt es weitere Resultate.
Die Anfang des Jahrhunderts eingeleitete, schrittweise Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung in der Altersvorsorge muss über einen langen Zeitraum erfolgen – und hat gleichwohl Fragen der Doppelbesteuerung aufgeworfen. Diese sind in München geklärt worden und werden von Berlin nun nachvollzogen. Betroffen sind auch die berufsständischen Versorgungswerke.
Die Inflation, die bAV und ihre Kapitalanlage bilden derzeit einen Komplex von besonderer Herausforderung – und das vermutlich für längere Zeit. Die Beurteilung der Lage und den grundsätzlichen Umgang mit der Problematik ließ ein Consultant neulich von Fachleuten diskutieren. Utta Kuckertz-Wockel war dabei und hat einige der prägnantesten Aussagen notiert.
… to the CTA? Weisungsbefugnis, Weisungsgebundenheit, Beherrschung und mehr – um in der Gemengelage einer Insolvenz die klare Einkünftezurechnung bei einer doppelten Treuhand sicherzustellen, sind einige Kernparameter notwendig. Welche und in welcher Form, das musste allerdings höchstrichterlich entschieden werden.